Staatsbegriff und Staatstheorie Teil 1
Bevor wir uns mit der Theorie des Staates auseinander setzen, die in den unterschiedlichsten Formen existiert, sollte wir uns mit dem Staatsbegriff selbst befassen, auch wenn der Begriff des Staates ein Abstraktum ist an dem sich schon einige Geister der Philosophie und der Soziologie den Kopf zerbrochen haben. Nach dem deutschen Philosophen Immanuel Kant entzieht sich der Staat einer unmittelbaren Anschauung und Constantin Frantz, ein Historiker und Publizist behauptete sogar, dass man die wahre Definition sucht, diese aber nie finden wird. Nachdem die Definitionen des Staatsbegriffes immer komplexer und heterogener wurden, gelang es schließlich dem deutschen Soziologen Max Weber eine allgemein akzeptierte Definition zu Grunde zu legen. In seinem Werk ‘Wirtschaft und Gesellschaft’ bezeichnet er den Staat als einen ‘politischen Anstaltsbetrieb’. Ein ‘politischer Anstaltsbetrieb’ liegt vor, wenn dessen Verwaltungsstab das Monopol des legitimen physischen Zwangs erfolgreich nutzt, um für Ordnung zu sorgen. Weber belässt es allerdings nicht bei dem Gewaltmonopol des Staates, auch wenn dies seiner Ansicht nach das wichtigste Merkmal des modernen Staates ist, sondern benennt als weitere Merkmale den rationalen Anstalts- und kontinuierlichen Betriebscharakter sowie die Verwaltungs- und Rechtsordnung. Im Gegensatz zu Weber versuchte Georg Jellinek, ein österreichischer Staatsrechtler, aus den unterschiedlichen staatlichen Erscheinungen die Gemeinsamkeiten von Staaten heraus zu arbeiten, um daraus eine Definition des Staatsbegriffes abzuleiten. Jellinek entwickelte die ‘Drei-Elementen-Lehre’ mit der Einteilung des Staatsbegriffes aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.
Die Staatstheorie beschreibt die Ordnung, die dem staatlichen Handeln zu Grunde liegt. Betrachten wir die Historie des gesellschaftlichen Zusammenlebens stellen wir fest, dass es im Laufe der Zeit unterschiedliche staatstheoretische Ordnungen gegeben hat, die den Bedürfnissen wie auch den Werten und Normen einer Zeitepoche oder einer Gesellschaftsform zuzuordnen waren. Antike, theologische und sozialistische Staatstheorien bzw. Vertrags- oder Machttheorien sind nur einige Beispiele hierfür. Angesichts der Vielzahl von Staatstheorien beziehen sich deshalb die nachfolgenden staatstheoretischen Ausführungen hauptsächlich auf die Ideen von Max Weber, da er in seiner Staatstheorie die Verwaltungen mit einbezog und damit nicht nur das Fundament des modernen Bürokratiemodells legte, sondern ebenfalls die Staatslehre des 20. Jahrhunderts mit seinen Gedanken wesentlich beeinflusste. Betrachten wir zunächst den Kern von Webers Staatstheorie.
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